Balance für Körper, Geist und Seele
A

AGB

Für Klienten und Klientinnen am Angebot von
GrandPas / Annette Wartmann (folgend die Kursleitung/Therapeutin)


1. Anmeldung für Gruppen oder Einzelsitzung
1.1. Die Anmeldung ist durch das Eintreffen einer schriftlichen Bestätigung beider Parteien
für eine Teilnahme/die vereinbarten Einzelsitzungen rechtsgültig. Der*die Klient*in ist
berechtigt das ausgewählte Kursfach am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Zeit zu
besuchen/die Einzelsitzung zu erhalten. Mit der Unterschrift vor Ort werden zudem der
Erhalt und die Akzeptanz der vorliegenden Teilnahmebestimmungen/des ausgefüllten
Gesundheits-fragebogens (im Falle einer Therapie) bestätigt.


2. Der Eintritt in einen bereits laufenden Kurs ist jederzeit möglich
2.1. Kursdurchführung
Die Kursleitung/die Therapeutin behält sich jederzeit das Recht vor, Kurse wegen un-
genügender Anzahl Anmeldungen beziehungsweise wegen ungenügender Anzahl
KursteilnehmerInnen nicht durchzuführen.
2.2. Termine
Termine für Einzelsitzungen auf Vereinbarung. Bei Verhinderung ist die Einzelsitzung
mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. Zu spät abgesagte und versäumte
Termine werden verrechnet.


3. Feiertage
In den gesetzlichen und lokalen Feiertagen sowie von der Kursleitung/Therapeutin an-
gekündigten Ferien findet kein Unterricht/keine Therapie statt.


4. Kursgeld
4.1. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise, zahlbar innert 30 Tagen. Bei Nichteinhal-
tung der Zahlungsfrist behält sich die Kursleitung/die Therapeutin vor, für die damit
verbundenen Umtriebe einen Unkostenbeitrag von CHF 15.-- zu verrechnen.
4.2. Eine Lektion kann zwischen 60 Minuten und 90 Minuten dauern.
4.3. Kann eine Lektion, z.B. aus beruflichen Gründen, nur sehr unregelmässig besucht wer-
den und besteht keine Möglichkeit, die Lektion nachzuholen, kann ein Abo gemäss
Absprache gelöst werden. Dies ist ausschliesslich regelmässigen Teilnehmenden vor-
behalten, die per Quartals-Rechnung bezahlen. Ist eine Lektion voll belegt, werden
jene Teilnehmende bevorzugt, die die Kurse regelmässig besuchen.


5. Vergünstigungen
Sozialtarife sind mit schriftlicher Begründung und auf Absprache für Gruppen und Ein-
zelsitzungen möglich.


6. Kursdauer
6.1. Die Kursteilnahme kann jederzeit auf Ende eines Quartals gekündigt werden. Die Kün-
digung muss schriftlich spätestens zwei Wochen vor Beginn des neuen Quartals der
Kursleitung mitgeteilt werden.
6.2. Trifft die Kündigung verspätet bei der Schul- oder Kursleitung ein, so wird das Kursgeld
für das neue Quartal abhängig vom Zeitpunkt des Eintreffens der Kündigung, anteil-
mässig wie folgt in Rechnung gestellt:
6.3. a) nach Ablauf der Frist gemäss Ziff. 1
bis Quartalsbeginn: 10 % des Kursgeldes
b) nach Quartalsbeginn / Kursbeginn:
1. Monat 30 % des Kursgeldes
2. Monat 60 % des Kursgeldes
3. Monat 90 % des Kursgeldes
c) wurde bereits eine Lektion im neuen Quartal besucht, so gilt der/die Kursteilneh-
mende als angemeldet für
das gesamte Quartal und verpflichtet sich das Kursgeld vollumfänglich zu entrichten.


7. Nachholen von versäumten Kurslektionen
7.1. Eine versäumte Lektion infolge Krankheit, Ferienabwesenheit oder anderer von den
KursteilnehmerInnen unverschuldeter Absenz kann nachgeholt werden.
7.2. Können Lektionen infolge Krankheit oder Unfall über längere Zeit nicht besucht wer-
den, erfolgt eine Gutschrift im Umfang der versäumten bezahlten Lektionen.


8. Haftungsausschluss / Versicherungen
8.1. Der/die Klient*in/Kursteilnehmende ist verpflichtet, die Kursleiterin/Therapeutin über
allfällige Verletzungen und körperliche Beschwerden oder Einschränkungen zu infor-
mieren. Die Abklärung der gesundheitsbedingten Einschränkungen zur Teilnahme an
den Kursen ist Sache der Teilnehmenden.
8.2. GrandPas, Annette Wartmann lehnt jede Haftung für Unfälle im Zusammenhang mit
dem Kursbesuch/der Einzelsitzung, für Schädigungen durch andere Kursteilnehmer
sowie für Diebstahl ab.
8.3. Es ist Sache der Kursteilnehmenden, sich gegen die Folgen von solchen Unfällen,
Schädigungen durch andere Teilnehmenden und Diebstahl zu versichern.
8.4. Ebenso wird jede Verantwortung für die Aufsicht von Kindern und Jugendlichen vor
und nach dem Besuch der eigentlichen Kurslektion abgelehnt. Die Verantwortung für
den Zeitraum vor und nach der Kurslektion obliegt den Eltern.


9. Schlussbestimmungen
Diese Bestimmungen gelten ab 1. August 2023 und ersetzen sämtliche bisherigen Be-
stimmungen.
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Grand-Pas, Annette Wartmann, Rhygarten 6, 4302 Augst BL / +41 79 665 8424 / mail@grand-pas.ch / grand-pas.ch

 

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